PIKETTENTSCHÄDIGUNG

Die Geburt ihres Kindes wird zwischen der 37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tag nach dem errechneten Geburtstermin erwartet. In dieser Zeit leiste ich Bereitschaftsdienst um nach dem Spital- oder Geburtshausaustritt die Wochenbettbetreuung zu Hause zu übernehmen. Bei dringenden Fragen können sie mich nach Möglichkeit auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktieren. Ausserdem organisiere ich in meiner Abwesenheit oder im Verhinderungsfall eine Vertretung.

 

Dieser Pikettdienst wird als zusätzliche Hebammenleistung der Wöchnerin in Rechnung gestellt und ist durch untenstehende Tarife zu begleichen.

Die Pikettentschädigung wird nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung zur eventuellen Rückerstattung an die Krankenkasse eingereicht werden.

TARIFE

Betreuung im Wochenbett zu Hause nach einer stationären Spitalgeburt: einmalig CHF 150.-